Service
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
→ Beförderungsbedingungen des RVF
Fundstellen
wo Sie Fundsachen abgeben bzw. abholen können
Hauptbahnhof Freiburg
Servicepoint Bismarkallee 7
79098 Freiburg
Tel.: 0761 / 212-1053
Fahrradbeförderung
Fahrradbeförderung nur im Rahmen des vorhandenen Platzes möglich. Personenbeförderung hat Vorrang. Ab 19.30 Uhr ist die Fahrradbeförderung kostenlos, in der Zeit davor ist für das Fahrrad ein Fahrschein zu lösen. (Einzelfahrschein je nach Tarifzone, oder Mehrfahrtenkarte Erwachsene)
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mobilitätseingeschränkte Reisende bitte vorne im ersten Fahrzeug einsteigen.
Falls Hilfe benötigt wird, z.B. für Rollstuhlfahrer, bitte frühzeitig unter Tel. 07642 - 912428 anmelden.
Reisegruppenanmeldungen
Reisegruppen ab 20 Personen bitte mind. 1 Woche vor Fahrt unter Tel. 07642 - 912428 anmelden.
Fahrscheinautomaten
In allen BSB-Fahrzeugen befinden sich Fahrscheinautomaten. Außer der Regio-Jahreskarte und der Punktekarte erhalten Sie alle Tickets des RVF (Regio Verkehrsverbund Freiburg).
Sie erhalten überdies das "Baden-Württemberg-Ticket", "badisch24" als Anschlussticket für die benachbarten Verkehrsverbünde, sowie den "DB-Anfahrtschein" der Sie zur Weiterfahrt mit der DB außerhalb des RVF-Gebietes berechtigt.
Sie müssen bei Weiterfahrt ein Ticket bei der DB lösen und können diesen Anfahrtschein anrechnen lassen. In allen Fahrzeugen sind Entwerter vorhanden, an denen Sie Ihre Tickets, z.B. Einzelfahrschein, abstempeln können.
Unser Flyer zu den neuen Fahrkartenautomaten
Fahrzeugwerbung
Machen Sie Werbung auf unseren Fahrzeugen.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf zu unserem Werbepartner Fa. Schiffmann Verkehrswerbung.